Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++

Gründung einer englischen Limited (GmbH)
(englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Logistic Consulting International Ltd. (LCI) ist seit 2004 als Gründungsagentin für englische Limiteds tätig, welche sie im eigenen „Registered Office“ (offizieller Sitz englischer Gesellschaften) verwaltet. Die Limited ist eine der ältesten Rechtsformen der Welt. Das zugrunde liegende britische Handelsrecht gilt als eines der besten Handelsrechte weltweit. Aus diesem Grund werden Limiteds auch weltweit eingesetzt. Viele Länder nutzen die Limited als eigene Rechtsform, wie z.B. die Türkei mit ihrer türkischen Limited.

Sehr beliebt sind auch treuhändisch gegründete Limiteds, denn sie erlauben den tatsächlichen Gesellschaftern (Eigentümern) absolut anonym zu bleiben. Es ist nicht möglich, den “Beneficial Owner“ (tatsächlicher Eigentümer / Nutznießer) zu ermitteln. Weitere "Gründungsinformationen" siehe unten!

LCI gründet eine Limited binnen weniger Stunden!

Gründung einer niederländischen BV (Besloten vennootschap)
(niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Körperschaftssteuer in den Niederlanden ab 2021 nur noch 15 %!

Seit 2004 stehen auch in den Niederlanden Büros zur Verfügung, welche geeignet sind, neugegründeten BV's als Betriebsstätte zu dienen. Auch BV's können treuhändisch gegründet werden, was den tatsächlichen Gesellschaftern (Eigentümern) ermöglicht, absolut anonym zu bleiben. Der jeweilige sogenannte “Beneficial Owner“ (tatsächlicher Eigentümer / Nutznießer) kann nicht ermittelt werden. Weitere "Gründungsinformationen" siehe unten!

LCI gründet eine BV binnen weniger Stunden!

DIENSTLEISTUNGSÜBERSICHT: 

  • Limited oder BV gründen nach Insolvenz für Wiedereinsteiger (restarter)
  • Limited oder BV gründen mit Betreuung für junge Unternehmer (new starter)
  • Limited oder BV gründen ohne persönlich erscheinen zu müssen
  • Limited oder BV gründen unter treuhändischer Verwaltung
  • Limited oder BV gründen mit Interim-Geschäftsführer
  • Limited oder BV gründen mit Betriebsberatung
  • Bankkonten im Ausland eröffnen mit Kreditkarten
  • Auslandführerscheine mit EU-Gültigkeit
  • Transportgenehmigung beantragen (EU-Lizenz) auch ohne Unternehmerprüfung
  • Geschäftsadresse mit Büroservice und Sekretariat mit Post- und Telefonweiterleitung in England, in den Niederlanden, Deutschland, Tschechien, Slowenien und Kroatien
    Existenzgründungen auch für schwierigste Fälle
  • Unternehmenssanierung - Firmensanierung trotz Insolvenz - Firmenübernahme
  • Restschuldbefreiung binnen 8 Monaten in Großbritannien
  • Sekretariatsdienst (Büroservice) für Existenzgründer und Selbstständige
  • Served Offices mit Fakturierung und Inkasso sowie Erledigung Ihrer Personalverwaltung (Lohnsteuer, Krankenkassen- und Rentenbeiträge etc.), nebst Buchhaltung, Steuererklärungen und Bilanzierungen für Ihre Gesellschaft


 Kostenlose Beratung für alle Branchen!


GRÜNDUNGSINFORMATIONEN

A) Gründung einer englischen Limited

Zur Gründung einer Limited werden lediglich die nachfolgenden Daten bzw. Unterlagen benötigt:

1. Firmenname, welcher nicht mit dem Namen des Firmeninhabers identisch sein muss. Auch Fantasie-Namen sind zugelassen, wie z.B. Intertrans Global Enterprises Ltd. oder Nah- und Ferntransporte Blitzschnell Ltd. oder T.T.B. International Ltd.. Selbst Zusätze wie Ingenieur, Doktor oder Professor sind zulässig, lediglich der Zusatz „Limited“ (Ltd.) ist obligatorisch.

2. Name des tatsächlichen Inhabers oder der Inhaberin mit allen Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Telefonnummer und Adresse (erster Wohnsitz) sowie eine Kopie des Ausweises mit Vorder- und Rückseite. Der  

Eigentümer kann auch gleichzeitig als Geschäftsführer bestellt werden.  

3. Name des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin mit allen Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Telefonnummer und Adresse (1. Wohnsitz) sowie eine Kopie des Ausweises mit Vorder- und Rückseite. 

4. Adresse einer eventuell geplanten Niederlassung der Limited in einem anderen EU-Land oder einem Drittstaat. Diese Angabe ist freiwillig. 

5. Tätigkeitsbereich der Limited (z.B. Transporte, Export/Import etc.).

Die Ausweiskopien der beteiligten Personen sollten, wegen der Lesbarkeit, nicht per Fax übersandt werden, sondern als Scan oder auf dem Postweg!

Die Gründungskosten einschließlich Kosten für die Büroadresse und die erforderlichen behördlichen Abwicklungen in England - bei Versteuerung der Limited in einem anderen EU-Land oder einem Drittstaat - betragen für das erste Jahr 1.500,-- EURO (netto).

Für das Registered Office und die erforderlichen behördlichen Abwicklungen in England fallen ab dem 2. Betriebsjahr jährlich Folgekosten in Höhe von 30,-- € (netto) monatlich an. Das minimale Stammkapital einer Limited beträgt 1 britisches Pfund!!

Zum Stammkapital können wir Sie noch ergänzend telefonisch informieren.Die Komplettkosten für das 1. Jahr in Höhe von 1.500,-- EURO sind bei Beauftragung zu entrichten! Nach Geldeingang werden wir die Gründung der Gesellschaft beim Companies House (britisches Handelsregister) beantragen.

Logistic Consulting International Ltd. ist zugelassene Gründungsagentin seid 2002!


Die Limited wird in EU-Ländern von den Behörden wie eine nationale GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) behandelt und erhält dort ohne Probleme eine nationale Handelsregisternummer, Steuernummern und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer.

In der Regel versteuert sich die Limited jedoch in Großbritannien, weil dort niedrigste Steuern und Abgaben zu entrichten sind und man auf unternehmerfreundliche Behörden und Banken trifft.

Grundsätzlich betreuen wir unsere Kunden vollumfänglich! Das bedeutet, dass wir für unsere Kunden buchen, Steuererklärungen abgeben und Bilanzen erstellen.

Logistic Consulting International Ltd. ist zugelassene Steueragentin seid 2002!

Im Rahmen unserer Sekretariatsdienstleistungen können wir auch gerne für Sie fakturieren, Inkasso-Tätigkeiten vornehmen, notwendige Genehmigungen (z.B. Transportgenehmigungen) beantragen oder bei der Fahrzeuganmeldung behilflich sein. Um eine Transportgenehmigung zu erhalten benötigen wir übrigens nur ca. 30 Tage!

Es gibt viele interessante Optionen beim Einsatz einer englischen Limited, wie z.B. die Möglichkeit der schnellen Verlegung des gesamten Betriebes ins benachbarte Ausland, oder den Einsatz einer sofort betriebsbereiten Vorratsgesellschaften (siehe "Betriebsbereite Vorratsfirmen)!

Interessant ist sicherlich auch unser Combined Company Concept, mit welchem Sie eine Limited in mehreren Ländern betreiben können, ohne dort nationale Firmen gründen zu müssen (siehe "1 Firma - 2 EU-Standorte")!

Ihre Limited kann problemlos Kontoverbindungen im In- und Ausland einrichten. Wir helfen Ihnen gerne!

Sollten Sie als Gesellschafter absolut anonym bleiben wollen, gründen wir Ihre Gesellschaft über einen zuverlässigen Treuhänder!

Logistic Consulting International Ltd. arbeitet seit 2002 absolut zuverlässig und diskret. Unsere Firmenkonstrukte sind legal und insbesondere steuerrechtlich nicht anfechtbar!

Auf das "Know-How" kommt es eben an!

B) Gründung einer niederländischen BV (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid)

Zur Gründung einer BV werden lediglich die nachfolgenden Angaben bzw. Unterlagen benötigt:

1. Firmenname, welcher nicht mit dem Namen des Firmeninhabers identisch sein muss. Auch Fantasie-Namen sind zugelassen, wie z.B. Intertrans Global Enterprises BV oder oder T.T.B. International BV. Lediglich der Zusatz „BV“ ist obligatorisch.

2. Name des tatsächlichen Inhabers oder der Inhaberin mit allen Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Telefonnummer und Adresse (erster Wohnsitz) sowie eine Kopie des Ausweises mit Vorder- und Rückseite. Der Eigentümer kann auch gleichzeitig als Geschäftsführer bestellt werden.  

3. Name des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin mit allen Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Telefonnummer und Adresse (1. Wohnsitz) sowie eine Kopie des Ausweises mit Vorder- und Rückseite. 

4. Tätigkeitsbereich der BV (z.B. Transporte, Export/Import etc.).

Die Ausweiskopien der beteiligten Personen sollten, wegen der Lesbarkeit, nicht per Fax übersandt werden, sondern als Scan oder auf dem Postweg!

Die Gründungskosten einschließlich Notar-Kosten und Kosten für die erforderlichen behördlichen Abwicklungen in den Niederlanden betragen 2150,-- EURO (netto) und sind bei Beauftragung zu entrichten! Nach Geldeingang werden wir die Gründung der Gesellschaft gemeinsam mit dem niederländischen Notar für Sie vorbereiten. Der Notar fertigt einen Gesellschaftsvertrag mit den Statuten der Gesellschaft an, welcher in niederländischer Sprache erstellt werden muss.

Unser Notar spricht Deutsch mit Ihnen und wird Ihnen die Statuten des Gründungsvertrages in deutscher Sprache vorlesen. Da die meisten Niederländer Deutsch und Englisch sprechen wird es für Sie keine Sprachbarriere in den Niederlanden geben.

Das gezeichnete Kapital muss nur noch mindestens 0,01 Euro betragen. Wir gründen eine BV immer mit einem Stammkapital in Höhe von 100.-- €!

Als Sitz der Gesellschaft stellen wir Ihnen gerne unsere Büroanlage in Kerkrade (NL) zur Verfügung, welche ca. 12 km nördlich von Aachen (D)) gelegen ist.. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Button "SERVED OFFICES"!

Wir können Ihre neue BV aber auch an jedem anderen Ort Ihrer Wahl in den Niederlanden anmelden und sind  Ihnen bei der Suche nach geeigneten Büroräumlichkeiten gerne behilflich. 

Ihr Team von LCI

 Kostenlose Beratung für alle Branchen!