Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++

Combined Company Concept (CCC)

Unser Konzept bietet sich an, wenn Sie multinational tätig werden wollen, um die Vorzüge der Europäischen Union voll ausnutzen zu können. In diesem Fall raten wir dazu, mehrere Firmen in verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten zu eröffnen, um die in den jeweiligen Ländern besten Bedingungen in Bezug auf Steuern, Abgaben und Versicherungen etc. ausnutzen zu können.

Nehmen wir als Beispiel einen Transportbetrieb: Als Standort für den Fuhrpark würden wir z.B. die Niederlande empfehlen, denn ein dort angesiedelter Transportbetrieb erhält von allen Behörden und Institutionen grundsätzlich wohlwollende Unterstützung. Ein weiterer Vorteil in diesem Land besteht u. a. darin, dass Lastkraftwagen zu günstigsten Bedingungen versteuert und versichert werden können. Verkehrstechnisch liegt die Niederlande in zentraler Position bei hervorragender Infrastruktur!

Leider sind die Lohnnebenkosten recht hoch, und deswegen empfehlen wir für das Personal des Transportbetriebes eine Personalverleih-Agentur in Großbritannien zu gründen. Dort sind die Lohnnebenkosten sehr günstig und auch dort treffen Sie auf bestmögliche Unterstützung Ihres Betriebes durch Behörden und Institutionen, z.B. Banken!

Um diese Firmenkonstellation in die Tat umzusetzen, gründen wir Ihnen eine englische Limited, welche vergleichbar mit einer GmbH ist. Diese Gesellschaft wird in England als Personalverleih-Agentur angesiedelt und in den Niederlanden als Transportbetrieb. Anschließend wird das Personal der englischen Agentur an die niederländische Transportfirma vermietet. Neben den niedrigen Lohnnebenkosten müssen Rechts-streitigkeiten mit dem Personal in England geführt werden. Weitere Vorteile dieser Firmenkonstellation können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne erklären!

Was kostet eine solche Firmenkombination?

Limitedgründung in England 1.500,-- €

Gründung der Gesellschaft durch eine Treuhand (Option) 380,-- €

Domizilierung (*) der Gesellschaft in England 1.025,-- €

Domizilierung (*) der Gesellschaft in den Niederlanden 1.025,-- €

Welche monatlichen Folgekosten fallen an?

Büro in Folkestone, Großbritannien, inklusive Telefon-, Fax- und Mailweiterleitung sowie Verbindungskosten. Monatliche Miete 150,-- €

Büro in Kerkrade, Niederlande, inklusive Telefon-, Fax- und Mailweiterleitung sowie Verbindungskosten. Monatliche Miete 260,-- €

Sekretariatsdienstleistungen am Standort Folkestone und am Standort Kerkrade nebst Buchhaltung / Lohnbuchhaltung, Bilanzierung sowie Terminüberwachung anfallender Steuer- & Abgabenerklärungen werden nach Zeit und Aufwand berechnet.

(*) In Verbindung mit der Inanspruchnahme der Sekretariatsdienst-leistungen erledigen wir u. a. die Beantragung einer

  • USt.-ID-Nummer,
  • EORI-Nummer (falls gewünscht),
  • Lohnsteuer- und Rentenversicherungsnummer für den Geschäftsführer,
  • Krankenversicherung für den Geschäftsführer,
  • Bankverbindung.

Juristische Erstberatung sowie Betriebsberatung für die Gesellschaft erfolgen für Sekretariatskunden ohne Berechnung!

Die Höhe des einzutragenden Stammkapitals legt der/die Gesellschafter fest!

Weitere Standorte mit Sekretariatsdienst befinden sich in Tschechien, Slowenien und in Kroatien. Über nationale Bedingungen an diesen Standorten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Ihr Team von LCI