Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++

LCI-Mitarbeiter sind seit mehr als 10 Jahren als Unternehmensberater tätig! Wir mussten feststellen, dass nicht jede Geschäftsadresse geeignet ist als Firmensitz rechtlich und steuerlich anerkannt zu werden. So werden ausschließlich virtuell betriebene Geschäftsadressen von den meisten Finanzverwaltungen grund-sätzlich nicht anerkannt. Aber auch tatsächlich vorhandene Büros unter einer „Geschäftsadresse“ können vom Fiskus abgelehnt werden. Als einfache Faustformel zum besseren Verständnis gilt: Da wo dauerhaft die geschäftlichen Entscheidungen getroffen werden und die Arbeit erledigt wird, dort ist auch der tatsächliche Firmensitz an dem Steuerm & Abgaben der Firma entrichtet werden müssen und sich in der Regel auch der Gerichtsstand der Firma befindet! Oder vielleicht noch besser erklärt: Eine Gaststätte kann ihren Firmensitz nur dort haben, wo das Bier gezapft und verkauft wird! Alle Branchen, die ortsungebunden „entscheiden & arbeiten“ können, können ihren Firmensitz in sogenannte Niedrigsteuerländer (z.B. Großbritannien) verlegen!

LCI hält an den Standorten Folkestone (GB), Kerkrade (NL), Cheb (CZ) und Pula (HR) für viele Branchen rechtlich und steuerlich unantastbare Geschäftsadressen & Sekretariatsdienste bereit!


Serviceadresse der LCI
Absolut legal und üblich in England

"My Home is my Castle" - mein Zuhause ist meine Burg sagen die Engländer und meinen das auch so. Man möchte zu Hause nicht belästigt werden und gibt daher eine sogenannte "Serviceadresse" als Wohnadresse an.

In England gibt es keine Meldeämter und daher darf man, vollkommen legal, eine Serviceadresse anstelle der Wohnadresse nutzen. Das an der Serviceadresse tätige Sekretariat schickt dann die eingegangene Post an die jeweilige Wohnadresse des Kunden.

Ein Beispiel: Wenn man in England eine Limited (vergl. GmbH) beim zuständigen Handelsregister (Companies House) anmeldet, wird man als Geschäftsführer gefragt ob man seine Wohnadresse oder seine Serviceadresse veröffentlichen will um so die Privatsphäre des Geschäftsführers zu schützen.

Es ist immer wichtig sicherzustellen, dass man postalich erreichbar ist, egal wo man tatsächlich wohnt!

LCI bietet am Standort Folkestone (GB) eine legale Serviceadresse an und garantiert die postaliche Erreichbarkeit!