Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++
Auf dieser Seite werden wir Ihnen Standort-Nachteile einzelner Mitgliedstatten der Europäischen Union aufzeigen. Diese Seite wird ständig aktualisiert und erweitert. Es lohnt sich also die Seite in regelmäßigen zu besuchen! Haben Sie Probleme mit Behörden oder Finanzämtern in Staaten der EU, dann schreiben Sie uns eine Mail mit Ihren Erkenntnissen/Erlebnissen an:

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Wir werden versuchen, Ihnen mit unserem Rat zu helfen - natürlich kostenlos! Gleichzeitig werden wir das, was Sie uns berichten, hier veröffentlichen. Ihren Bericht werden wir natürlich ohne Ihren Namen zu nennen veröffentlichen, um Sie vor eventuellen Repressalien der Behörden und Finanzämter zu schützen.

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Gott schütze die Königin!

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