Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++

LCI-Fullservice

Mit unserem Rundum-Service für Unternehmer entlasten wir Sie, damit Sie sich um die wesentlichen Arbeiten kümmern können!

 

Unsere Dienstleistungen:

Buchhaltung - wir erledigen die Buchhaltung Ihrer Firma und senden Ihnen monatlich eine aktuelle Gewinn- & Verlustrechnung per E-Mail zu, damit Sie zeitnah einen Überblick über den Erfolg oder Misserfolg Ihrer geschäftlichen Aktivitäten haben.

Steuererklärungen - wir erstellen notwendige Steuererklärungen für Ihre Firma und leiten diese an das zuständige Finanzamt weiter. Selbstverständlich erhalten Sie jeweils eine Kopie per E-Mail. Eventuelle Rückfragen der Behörden werden von uns beantwortet!

Bilanzen - wir fertigen die jährliche Bilanz Ihrer Firma an und schicken Ihnen eine Vorab-Kopie per E-Mail zu. Wir besprechen diese telefonisch mit Ihnen, gerne auch in einem Vier-Augen-Gespräch in einer unserer Geschäftsstellen. Anschließend leiten wir die Bilanz an die zuständigen Behörden weiter.

Personalverwaltung - wir melden Ihr Personal an oder ab, erstellen die Lohnabrechnung, stellen die zu zahlenden Löhne und Lohnebenkosten zusammen und senden Ihnen über alle Vorgänge jeweils Kopien per E-Mail zu.

Betriebsprüfungen - die nationalen Finanzämter, Krankenkassen und andere Behörden führen Betriebsprüfungen immer in unseren Geschäftsstellen durch. Die Geschäftsführer der von uns betreuten Gesellschaften müssen in der Regel zur Betriebsprüfung nicht erscheinen, da die zuständige Sachbearbeiterin (Buchhalterin) an der Betriebsprüfung teilnimmt und eventuelle Fragen zur Buchhaltung kompetent beantworten kann.

Kontoführung - die Geschäftsführer der von uns betreuten Firmen können jederzeit online über die Bankkonten verfügen. Die meisten unserer Kunden haben der zuständigen Sachbearbeiterin eine Kontovollmacht erteilt, damit sie fällige Forderungen überweisen kann. Zunächst erhalten die Kunden jedoch eine aktuelle Aufstellung der zu zahlenden Rechnungen, Bescheide etc. per Mail. Die Kunden geben anschließend per Mail die Zahlungen frei, die überwiesen werden sollen. Nur die freigegebenen Zahlungen werden überwiesen!

Fakturierung - auf Wunsch erstellen wir auf Ihrem Firmenbriefkopf Rechnungen für Sie und versenden diese per Mail und/oder Post an Ihre Kunden. Zur Erstellung der jeweiligen Rechnung erhalten wir von unseren Kunden eine Mail mit den Angaben zur Rechnung wie z.B. Lieferungs- oder Leistungsangaben die zu berechnen sind, sowie zu berechnende Preise. Bevor die Rechnungen versandt werden, erhalten Sie eine Kopie per Mail zur Kontrolle und anschließender Freigabe.

Inkasso - auf Wunsch überwachen wir auch die Zahlungsziele Ihrer Kunden und erinnern mit bis zu 3 Mahnstufen an fällige Zahlungen per Mail und/oder Brief. Anschließend erstellen wir, falls Sie es wünschen, einen Mahnbescheid und überwachen ggf. auch die Beitreibung Ihrer Forderungen!

Annahme von Telefonaten - auf Wunsch nehmen wir Ihre Telefonate während der üblichen Geschäftszeiten an und senden Ihnen einen Telefonbericht über den Inhalt des jeweiligen Gesprächs per Mail!

Layout Ihrer Gesellschaft - wir erarbeiten ein individuelles Layout für den Briefkopf Ihrer Gesellschaft, für Visitenkarten, Fahrzeugbeschriftungen, Firmenstempel, Werbematerial etc.. Wir können Ihnen auch eine Internetseite erstellen und aktivieren und geschäftliche Anzeigen schalten.  

Sekretariatsdienste - wir erledigen auf Wunsch die Bearbeitung Ihrer Korrespondenz, fertigen Schreiben an, vereinbaren Termine und vieles mehr!

Was macht ein Treuhänder?

Ein Treuhänder ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Treuhandvertrages oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Interessen eines anderen Rechtssubjekts wahrzunehmen.

Treuhänder/innen beraten kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu Fragen rund um die Buchhaltung, den Rechnungsabschluss, die Steuererklärung und Steuerplanung, die Buchprüfung, Firmengründungen, Nachfolgeregelungen und Liegenschaftsverwaltungen.

Wir haben uns auf die treuhänderische Gründung von Gesellschaften spezialisiert und beraten Sie gerne!

Telefon 0044 1303 212250 oder info@lcig.eu
Wir sprechen Deutsch und Englisch

Fordern Sie ein Angebot für unsere speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Dienstleistungen an. Vorher sollte jedoch ein persönliches Gespräch stattfinden.

Ihr Team von LCI

Kostenlose Beratung für alle Branchen!

 

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