Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++

Gründung einer Personal Leasing Agency (PLC)
Gründung einer Driver Leasing Company (DLC)

Eine Personalverleih-Agentur (Personal Leasing Agency) dient der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Die personalverleihende Firma darf Personal aller Berufsgruppen verleihen. Wir empfehlen für eine solche Firma den Standort Großbritannien. Dort können Sie nicht nur einfach und schnell eine Personalverleih-Agentur gründen, sondern profitieren auch noch von den niedrigen Steuern und Lohnnebenkosten in England!

ANGEBOT:

Firma: Limited (Mantel-GmbH gegründet nach englischem Recht)

Status: Sofort einsatzbereit da Steuernummern und Bankverbindung vorhanden!

Angebot: Anzahlung 1000.-- € + 12 Monatsraten à 250.-- €

Firmenstandort & Ort der Versteuerung: Folkestone, Großbritannien

(siehe auch Zusatzinfo "SERVED OFFICES")

Driver Leasing Company

In den meisten Branchen besteht das Dauerproblem, zuverlässiges, bezahlbares Personal zu finden. Nehmen wir als Beispiel die Transportbranche. Zuverlässige und gute Fahrer zu finden und dauerhaft

an das Transportunternehmen zu binden, ist schwierig. Wegen der hohen Lohnsteuer- und Sozialabgaben und konkurrenzbedingten niedrigen Transporterlösen wird nicht selten ein Teil des Fahrerlohns „schwarz“ ausbezahlt. Diese für Fahrer und Transporteure nachteilige Vorgehensweise kann vermieden werden, wenn der Transportunternehmer Fahrpersonal leiht, anstatt Fahrer einzustellen.

Einen „selbstständig fahrenden Fahrer“ zu beschäftigen, hat für beide, Fahrer und Unternehmer, viele Vorteile. Jedoch geraten beide Unternehmer leicht mit dem deutschen Gesetz in Konflikt, denn bei dauerhafter Beschäftigung eines „geliehenen“ Fahrers gerät dieser in eine sogenannte Scheinselbst-ständigkeit und beide Parteien machen sich strafbar!

LCI hat hier eine für Fahrer und Unternehmer praktikable und lukrative Problemlösung gefunden, nämlich die Gründung einer 

Driver Leasing Company

(Personalverleih-Agentur für Fahrer)

Eine Driver Leasing Company ermöglicht Fahrern, sich selbstständig zu machen, um sich dann als selbstständige Fahrer vermieten zu können.

Aus rechtlichen Gründen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1) Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetz (deutsches SchwarzArbG) empfehlen wir als Firmenstandort Großbritannien.

Eine Erlaubnis nach § 1a deutsches Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) kann beantragt werden, ist aber nicht notwendig, solange der Geschäftsführer der Driver Leasing Company nur sich selbst verleiht.


ANGEBOT:

Firma: Limited (Mantel-GmbH gegründet nach englischem Recht)

Status: Sofort einsatzbereit da Steuernummern und Bankverbindung vorhanden!

Angebot: Anzahlung 1000.-- € + 24 Monatsraten à 125.-- €

Firmenstandort & Ort der Versteuerung: Folkestone, Großbritannien

(siehe auch Zusatzinfo "SERVED OFFICES")

Wir werden oft gefragt, ob man nicht auch in Deutschland eine Personalverleih-Agentur gründen kann, anstatt diese in Großbritannien zu gründen? Selbstverständlich können Sie eine solche Firma auch in Deutschland gründen. Nachfolgend listen wir Vor- und Nachteile der Standorte auf. 

VERGLEICH Standort Deutschland - England

Definition und Nachteile des Standortes Deutschland

Arbeitnehmerüberlassung, gewerbsmäßig

Gewerbsmäßige Überlassung eigener Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an Dritte

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 AÜG

Zur Beachtung:

  • Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten
  • Urkunde über Arbeitsverhältnis
  • Schriftlicher Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher
  • Kein Entgeltausschluss für Arbeitnehmer
  • Ausnahmen bei Vermeidung von Entlassungen, Einschränkungen im Baugewerbe
  • Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich


Zulassung:

  • Erfolgt zentral durch die Agenturen für Arbeit in Düsseldorf, Kiel und
  • Nürnberg.
  • Voraussetzung:
  • Zuverlässigkeit, d.h. keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (Auszug
  • Gewerbezentralregister), keine Vorstrafen (Auszug aus dem
  • Bundeszentralregister), wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, keine
  • Steuerschulden, Eignung der Betriebsorganisation muss nachgewiesen werden.

 

Gewerberecht (Stand: 11. März 2014):

  • Einhaltung von Arbeitgeberpflichten
  • Überlassung nur innerhalb der EU/EWR
  • Anmerkung:
  • Genehmigung i.d.R. zunächst nur für 1 Jahr
  • Personalvermittlung ist Arbeitsvermittlung, nicht Arbeitnehmerüberlassung
  • Weitere Nachteile:
  • Sie müssen einen hohen Betrag zur Absicherung der in Deutschland üblichen überzogenen Lohnnebenkosten hinterlegen!
  • Sie müssen für Ihre Firma hohe Einkommensteuer- bzw. Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerbeträge entrichten!
  • Sie müssen nicht unerhebliche Abgaben für Berufgenossenschaften und die Industrie- und Handelskammer bezahlen!
  • Wenn Sie sich selbst vermieten, machen Sie sich in der Regel wegen "Schein-selbstständigkeit" strafbar, es sein denn, Sie arbeiten laufend für andere Arbeitgeber!
  • In Deutschland fallen Steuern und Abgabenlasten in Höhe von 60% oder mehr an, genauso wie deftige Gewerbesteuervorauszahlungen!

 

VORTEILE IN GROSSBRITANNIEN

  • Sie brauchen keine Genehmigung, um eine Firma zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern (Personalverleih-Agentur) zu gründen!
  • Sie müssen keine Abgaben an eine Berufsgenossenschaft oder die
  • Industrie- und Handelskammer bezahlen!
  • Es fällt keine Gewerbesteuer an!
  • Sie zahlen nur 20 % Körperschaftssteuer vom dem im Geschäftsjahr erzielten Rohgewinn! Der Rohgewinn einer Firma errechnet sich aus den jährlichen Einnahmen, abzüglich der angefallenen Kosten.
  • Sie zahlen EU-weit niedrigste Lohnnebenkosten (ca. 13%), bestehend aus Lohnsteuer, Rentenabgabe, Arbeitslosenversicherung und Krankenver-sicherung!
  • Sie und Ihre Mitarbeiter werden im Alter eine englische Rente erhalten, zusätzlich zu den in Deutschland erworbenen Rentenansprüchen!
  • Ihre englische Personalverleih-Agentur erhält auf Antrag sofort eine
  • deutsche Arbeitnehmerüberlassungsbescheinigung!
  • Ihre Personalverleih-Agentur kann jederzeit expandieren und weitere
  • Fahrer, aber auch Personal aus anderen Branchen einstellen und
  • gewinnbringend verleihen!
  •  Ihre Personalverleih-Agentur ist binnen 24 Stunden einsatzbereit. Sollten Sie sich für eine unserer Vorratsgesellschaften entscheiden, dann können Sie den Betrieb Ihrer neuen Firma sofort aufnehmen!

(siehe auch Zusatzinfo "BETRIEBSBEREITE VORRATSFIRMEN")

  

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung via Mail an

EM@LCI.HR

oder unter

 00 8 00 21 22 55 55

 

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