Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++

Beantragungen von Genehmigungen durch LCI
Speziell für Transportunternehmer

LCI-Mitarbeiter sind seit mehr als 10 Jahren als Unternehmensberater für die Transportbranche tätig! Leider kommt es in der Branche immer wieder vor, dass Firmen entweder gänzlich ohne eine Transportgenehmigung oder mit einer „geliehenen“ Transportgenehmigung „unterwegs ist“. Dabei ist den Unternehmern bekannt, dass man eine Transportgenehmigung nicht ausleihen darf und beide Unternehmer, also derjenige der die Genehmigung verliehen hat und derjenige der die Genehmigung geliehen hat, gegen das Güterkraftverkehrsgesetz verstoßen. Beide haben mit empfindlichen Strafen zu rechnen und nicht selten wird die Transportgenehmigung ganz oder teilweise widerrufen.

Es gibt drei Grundbedingungen zur Erlangung einer EU-Transportgenehmigung, welche vorgelegt werden müssen:

Unternehmerprüfung - Vermögensnachweis - unbescholtene Firmenleitung.

LCI hat hier für Transportunternehmer individuelle Problemlösung gefunden!