Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++
Vermögenssicherung

Es ist immer das gleiche Problem! Man hat eine Firma eröffnet oder ist freiberuflich tätig. Man ist erfolgreich und der "Rubel" rollt. Geschäfts- und Privatkonten sind gut gefüllt.  Man kauft sich ein schönes Auto und andere Dinge, baut ein Haus und ist rundherum zufrieden. Alles läuft prima!

Dann passiert folgendes:
Eines Tages meldet sich das Finanzamt und kündigt eine Steuerprüfung an. Anschließend folgt ein nicht nachvollziehbarer Steuerbescheid. Den Prozess vor dem Finanzgericht haben Sie verloren und fragen sich, ob ein Finanzgericht überhaut unparteiisch sei kann. Egal - Sie müssen die hohe Steuerforderung bezahlen!

Oder Sie bzw. Ihre Firma werden auf Schadenersatz in nicht unerheblicher Höhe verklagt. Man sagt, dass man vor Gericht kein Recht bekommt, sondern ein Urteil. Ob das nun stimmt sei dahingestellt, jedenfalls haben Sie den Prozess in allen Instanzen verloren und müssen die hohe Schadenersatzforderung bezahlen!

Häufig ist man als Kaufmann auch vollkommen unschuldig am Niedergang der Firma. Wenn zum Beispiel ein guter Kunde insolvent wird und man eigene Forderungen nicht mehr beitreiben kann. Oft sind dann die Außenstände so hoch, dass man selbst einen sogenannten "Anschlusskonkurs" anmelden muss.

Wie auch immer - alles sehr unangenehm und meistens mit einem wie auch immer gearteten Vermögensverlust verbunden, denn man hat niemals mit einer solchen Situation gerechnet! Konten, Fahrzeuge und Mobiliar wurden gepfändet und das Haus wurde zwangsversteigert - quasi über Nacht ist man mittellos!

Treffen Sie also für alle Fälle eine Vorsorge und gründen Sie eine Holding-Gesellschaft. Vorzugsweise eine englische Limited mit Sitz in England!

Anschließend überschreiben Sie Ihr gesamtes Vermögen Ihrer "HOLDING". Diese Holding-Limited soll niemals arbeiten und dadurch eventuell geschäftliche Risiken eingehen. Sie soll lediglich Vermögen besitzen und eventuell verwalten. Dadurch bleibt sie unantastbar!

Als Gesellschafterin Ihrer Holding kann man auch eine unsere Treuhand-Gesellschaften einsetzen lassen, damit Sie als "Beneficial Owner" (wirtschaftlicher Eigentümer) absolut anonym bleiben!

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine sofort einsetzbare sichere Holding-Gesellschaft und stehen auch für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung.

 Auf das "Know-How" kommt es eben an!

 Ihr Team von LCI  

Logistic Consulting International Ltd.

International Company Formation Agents

--- Tax Agent ID: B5430A ---