Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++

Vorabinformation betreffend fiskalischer Besonderheiten und rechtliche Möglichkeiten die vor der Gründung einer englischen Limited oder niederländischen BV zu bedenken sind

Falls Sie jemand dahingehend informiert hat, dass man die Versteuerung einer Firma in Großbritannien vornehmen kann, ohne dass diese Firma dort über einen ordentlichen Bürositz (Betriebsstätte) verfügt, dann ist diese Information falsch!

Die meisten europäischen Finanzverwaltungen, wie z.B. die in Deutschland und in den Niederlanden, akzeptieren keine Briefkastenadressen oder virtuellen Büros. Unsere Büros in Folkestone (GB) und Kerkrade (NL) sind personell besetzt. Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dort als Erfüllungsgehilfen für die bei uns untergebrachten Gesellschaften tätig. Alle Firmenunterlagen (Buchhaltung etc.) werden dort gelagert. Betriebsprüfungen werden grund-sätzlich dort durchgeführt, wobei die Anwesenheit des Geschäftsführers nicht erforderlich ist, da während einer Betriebsprüfung immer auch die zuständige Buchhalterin anwesend ist.

Unsere Sekretariate in Folkestone und Kerkrade übernehmen gerne Bürodienst-leistungen aller Art! 

Treuhändische Gesellschafterin

Wenn wir für unsere Mandanten eine englische Limited oder eine nieder-ländische BV gründen, tritt unsere Treuhandgesellschaft als Gesellschafterin auf. Bei Übergabe der Gründungsunterlagen erhält der tatsächliche Eigentümer einen vorgefertigten Rückkaufvertrag, welcher vom Geschäftsführer der Treuhand bereits unterschrieben wurde. In diesem Vertrag ist als Käufer der tatsächliche Eigentümer (Beneficial Owner = wirtschaftlicher Eigentümer) eingetragen. Dieser kann jederzeit alle Eigentumsanteile der Gesellschaft übernehmen, indem er den Vertrag datiert, unterschreibt und dann einen Notar mit der Übertragung der Gesellschaftsanteile, entweder auf seinen Namen oder auf eine andere Person oder Gesellschaft, beauftragt. Bis zu diesem Zeitpunkt jedenfalls bleibt der tatsächliche Gesellschafter absolut anonym, denn sein Name wird bei uns nicht gespeichert. Übrigens solange der Rückkaufvertrag vom Käufer nicht unterschrieben worden ist, ist das Vertragsformular lediglich als unverfängliche Kaufoption zu bewerten!

Treuhändischer Geschäftsführer

Einen "Strohmann" als Geschäftsführer einzusetzen ist strafbar, wobei sowohl der Strohmann als auch die tatsächlich geschäftsführende Person bestraft werden - in Deutschland sogar mit Gefängnis!

Wir können Ihnen jedoch gerne einen "ordentlichen" Geschäftsführer vermieten. Dieser Geschäftsführer kann dann einer Person Ihres Vertrauens eine General-vollmacht erteilen, welche auch eine Kontovollmacht beinhaltet. Ansonsten ist der "General Manager" zum Schutze des Geschäftsführers nicht unterschrifts-berechtigt.

Die Grundkosten für den gemieteten Geschäftsführer betragen 300.-- € (zzgl. USt.) monatlich, wobei sämtliche notwendigen Tätigkeiten des Geschäftsführers nach Zeit und Aufwand berechnet werden.

Umsatzsteuer wird grundsätzlich erstattet!

Normaler Geschäftsführer

Als Geschäftsführer kann jeder, ohne Ansehen seiner Person, eingetragen werden. Er muss allerdings geschäftsfähig sein. Nationale Hemmnisse, wie z.B. ein Gewerbeuntersagungsverfahren in Deutschland oder Verschuldung, sind in Großbritannien oder in den Niederlanden ohne Bedeutung!

Miete

Die monatliche Miete für unsere Büros beträgt in Folkestone 210,-- € zzgl. USt. und in Kerkrade 260,-- € zzgl. USt., inkl. aller Nebenkosten und Kosten für Telefon-, Fax-, Mail- und Postweiterleitung. Wir übernehmen für unsere Kunden die Erstellung der Buchhaltung nebst monatlichen Gewinn- und Verlustrechnungen, Steuererklärungen sowie die Erstellung notwendiger Bilanzen. Die Kosten hierfür berechnen wir nach Zeit und Aufwand. So kostet eine Lohnabrechnung monatlich z.B. 30,-- €  und eine Umsatzsteuererklärung je Quartal 45,-- €.  Gerne erledigen wir auch Fakturierung, Inkassoaufträge und andere Bürodienstleistungen!

Personal

Sollte Personal in England angemeldet werden, muss aus Sicherheitsgründen eine Kaution in dreifacher Höhe der anfallenden Lohnnebenkosten hinterlegt werden. Die Lohnnebenkosten (Lohnsteuer, Sozialabgaben, Arbeitslosen-versicherung, Renten und  Krankenversicherung) betragen nur ca. 13 % des Bruttolohns! 

Sollte Personal in den Niederlanden angemeldet werden, ist ebenfalls eine Kaution in dreifacher Höhe der anfallenden Lohnnebenkosten zu hinterlegen. Die Lohnebenkosten sind jedoch fast so hoch wie z.B. die Lohnnebenkosten in Deutschland. Wir empfehlen daher, Personal grundsätzlich in England anzu-melden!

Steuern & Abgaben

Gewerbesteuer, Berufsgenossenschaftsabgaben und Beiträge für die Industrie und Handelskammer etc. fallen weder in Großbritannien noch in den Niederlanden an. Die Körperschaftssteuer (Einkommenssteuer einer Gesell-schaft) beträgt zur Zeit in beiden Ländern nur 20 % des Rohgewinns der Gesell-schaft! Sie soll in Großbritannien auf 15-17% abgesenkt werden!

Betriebsbereite Vorratsfirmen

Unter WWW.LCI.HR (Thema "Betriebsbereite Vorratsfirmen) finden Sie sofort einsetzbare Gesellschaften mit Steuernummern und bestehenden Bankver-bindungen für Britische Pfund und Euro. Die Einrichtung von weiteren Währungskonten ist möglich, und auf Wunsch können wir den bestehenden Firmennamen auf einen Namen Ihrer Wahl ändern lassen!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne, zu den üblichen Bürozeiten, auch unter unserer deutschen Handynummer

 0160 970 322 69

 oder jederzeit per Mail

 EM@LCIG.EU

 zur Verfügung!

 

Logistic Consulting International Ltd.

International Company Formation Agents

--- Tax Agent ID: B5430A ---

 

STEUEROPTIMIERUNG durch Standortoptimierung

In Zeiten harten Wettbewerbs sind Betriebsoptimierungen unabdingbar. Nicht nur innerbetriebliche Abläufe sollten permanent optimiert werden, sondern auch die Steuerlast bedarf einer andauenden Optimierung. Diese sollte in der Regel von einem "Steuerberater" durchgeführt werden. Aber die Steuerberater geraten schnell an ihre Grenzen, denn nationale Finanzverwaltungen (Finanzämter) sind  naturgemäß bemüht, Steuerschlupflöcher schnellstmöglich zu schließen.

Über die Möglichkeit eine Steueroptimierung durch Standortoptimierung (Standortverlegung ins Ausland) durchzuführen, wird Ihr "Steuerberater" Ihnen nicht gerne berichten, denn er würde Ihren Betrieb natürlich als Kunden verlieren.

LCI verfügt über längjährige Erfahrungen in Bezug auf Steueroptimierungen in legalem Rahmen und berät Sie gerne umfassend in einem persönlichen Gespräch!

Englische Krankenversicherungskarte - wie verhält man sich im Krankheitsfall?

Wenn man in England krankenversichert ist und während eines Aufenthalts, z.B. in Deutschland, krank wird oder Medikamente benötigt, kann man den nächstgelegenen Arzt oder auch ein Krankenhaus aufsuchen, um sich behandeln zu lassen oder um sich Medikamente verschreiben zu lassen.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Sie keine Vorsorgeuntersuchungen beanspruchen können, jedenfalls zur Zeit noch nicht. Falls sich die Situation ändern sollte, werden wir an dieser Stelle entsprechend berichten.

Wenn man nun beim Arzt angekommen ist, muss dieser ein 2-blättriges Meldeformular mit dem Patienten zusammen ausfüllen, was ca. 5 Minuten in Anspruch nimmt. Dann muss der Arzt bei seiner zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung anrufen und das "Service Team der Kassenärztlichen Vereinigung für Arztfragen" verlangen. Das Service Team wird dem Arzt eine Referenznummer telefonisch mitteilen, welche aus 1 Buchstaben und 9 Ziffern besteht. Diese muss der Arzt an entsprechender Stelle in der Patientenerfassung seiner EDV eingeben.

Ab jetzt geht's weiter beim Arzt, als wenn man in Deutschland krankenversichert sein würde!

Gute Besserung!

Ihr LCIG-Team

Folkestone (UK)

P.S.: Die Rufnummer des jeweilig zuständigen Service Teams in Deutschland erhalten Sie beim "Patienteninformationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung" unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 6 22 44 88. Man fragt Sie lediglich nach dem Standort des behandelnden Arztes und gibt Ihnen dann die Rufnummer des zuständigen Service-Teams, wie zum Beispiel für den Raum Köln - Aachen die Rufnummer 0221 77 63 66 66.

Sie können aber gerne auch bei uns anrufen unter 0049 (0) 2407 90850. Wir helfen Ihnen gerne!

Hinweis für die Arztpraxis!

Bitte beachten Sie, dass die englische EHIC keinen Chip und Magnetstreifen enthält und somit nicht mit einem Kartenlesegerät lesbar ist. Sie ist daher zu kopieren. Ersatzweise sind die Daten in das Muster 80 einzutragen.

Steuerrecht aushebeln mit einer Limited!
Hier Erbschaftssteuer: "Es geht auch ohne Erbschaftssteuer!"

Erbrechtstip von LCI:

Wer erbt muss in der Regel Erbschaftssteuer bezahlen.  Wer also z.B. ein Haus erbt, muss Erbschaftssteuer bezahlen. In einigen Ländern ist die Erbschaftssteuer so hoch, dass man sagt, dass wenn das Haus viermal vererbt wurde, es dem Staat gehören würde!

Das kann man relativ einfach umgehen, indem man eine Limited gründet und diese dann Eigentümerin des Hauses und/oder anderer Wertgegenstände  wird. Im traurigen Fall des Falles wird dann die „Firma“ vererbt und es fallen keine Erbschaftssteuern an!

In einigen Ländern gibt es ein paar Bedingung, wie in Deutschland zum Beispiel, dass der Erbe oder die Erbin die Firma 7 Jahre nicht verkaufen darf und die Arbeitsplätze erhalten muss. Diese Bedingung kann man jedoch leicht umgehen.

Wie man das Problem „Erbschaft“ richtig und rechtzeitig anpackt, erklärt Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Gespräch, LCI!

"never stop a running horse":

LCI–Mitarbeiter sind seit mehr als 10 Jahren als Unternehmensberater tätig! In der Vergangenheit sind uns immer wieder Firmen aufgefallen, die zunächst über einen langen Zeitraum gute Betriebsergebnisse eingefahren haben und dann plötzlich „in den roten Zahlen fuhren“.

Der englische Slogan „never stop a running horse“, was frei übersetzt bedeutet, dass man in einem Betrieb nichts verändern soll wenn der Betrieb gut läuft, stimmt nur bedingt. Meistens merkt der Unternehmer nämlich nicht, wenn “das Pferd anfängt langsamer zu laufen“ bis es dann irgendwann vielleicht einmal abrupt stehen bleibt!

Checken Sie also Ihre Betriebsergebnisse regelmäßig und zögern Sie nicht, Veränderungen vorzunehmen! Läuten Sie die Alarmglocken in Ihrem Betrieb sofort, wenn Sie Umsatzrückgänge feststellen und warten Sie nicht darauf, dass die Umsätze von alleine wieder steigen!

LCI empfiehlt daher, rechtzeitig unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, wobei wir Sie jedoch zu diesem Themenbereich aus Gründen der Diskretion und zu Ihrem Schutz nur in einem persönlichen Gespräch in einer unserer Geschäftsstellen informieren möchten!

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