Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++
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