Info für Transporteure ++ EU-Mobilitätspaket 1: Rückkehrpflicht des Fahrzeugs ++ Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. ++ Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden. ++ Verlegen Sie Ihren Transportbetrieb in die Niederlande - wir helfen Ihnen! ++

Zahlungsunfähigkeit - was kann man machen?

Zahlungsunfähigkeit definiert sich relativ einfach: Wenn eine fällige Forderung nicht bezahlt werden kann, ist man insolvent! Sobald Sie bemerken, dass Ihre Firma zahlungsunfähig ist (in einigen EU-Staaten reicht schon der Verdacht auf eine in Kürze eintretende Zahlungsunfähigkeit!), haben Sie als Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht, diese Zahlungsunfähigkeit binnen einer gesetzten Frist dem zuständigen Insolvenzgericht anzuzeigen. Das Insolvenzgericht entscheidet dann, wie es mit  Ihrem Betrieb weitergeht. Können Sie nachweisen, dass es sich um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit handelt, kann das Gericht das Insolvenzverfahren aussetzen. Ansonsten wird das Gericht einen Insolvenzverwalter bestimmen, der zunächst die Vermögenslage Ihrer Firma feststellen soll. Dieser wird dann dem Gericht einen entsprechenden Bericht erstatten. Das Gericht entscheidet anschließend, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder, wenn kein Vermögen festgestellt werden kann, das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird. Im letzteren Fall würde Ihre GmbH dann von Amts wegen gelöscht!

Zahlungsunfähigkeit muss nicht das Ende bedeuten. Holen Sie sich unseren kostenlosen Rat ein, bevor es zu spät ist! Je früher sie anrufen oder uns schreiben, je größer ist die Chance, dass wir Ihnen helfen können.

Rufen sie uns daher sofort (gebührenfrei) an unter

00800 21 22 55 55 (Universal FreeCall)

 oder senden sie uns eine E-Mail an

 INSOLVENZ@LCIG.EU

LCI-Mitarbeiter sind seit mehr als 12 Jahren als Unternehmensberater in Europa tätig! Daher konnten wir umfangreiche Erfahrungen im Bereich der „Firmeninsolvenzen und der privaten Verbraucherinsolvenzen sowie der verschiedenen Möglichkeiten der Restschuldbefreiung in Europa“ machen, welche wir nun an unsere Kunden gerne weitergeben. 

ABSOLUTE DISKRETION IST SELBSTVERSTÄNDLICH!


Insolvenz – wirtschaftlicher k.o.?

Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, wie man im Volksmund sagt, bedeutet eine Insolvenz in der Regel, dass Sie wirtschaftlich K.O. sind. Niemand wird Ihnen dann einen Kredit gewähren. Ihre Kreditkarten werden eingezogen und oft werden Ihre Bankkonten gekündigt. Geschäftsfreunde wollen nichts mehr mit Ihnen zu tun haben, Immobilien, Fahrzeuge und Maschinen sowie Lagerbestände werden Ihnen weggenommen – der Betrieb ist am Ende und Sie spätestens dann ebenfalls!

Es gibt aber auch ein Leben während oder nach der Insolvenz. Holen Sie sich unseren kostenlosen Rat ein, bevor es zu spät ist! Je früher sie anrufen oder uns schreiben, je größer ist die Chance, dass wir Ihnen helfen können.

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Restschuldbefreiung – im Ausland geht’s schneller!

Zum Beispiel in Großbritannien binnen 8 Monaten. Vorab zwei Grundbedingungen:

  1. Sie müssen bereit sein, Ihren Wohnsitz nach Großbritannien zu verlegen und
  2. Sie müssen in der Lage sein, einen größeren Betrag zur Deckung der Kosten der Insolvenzabwicklung vorab beizubringen.

LCI empfiehlt Ihnen, falls Sie diese Bedingungen erfüllen können, unsere kostenlose Beratung rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, wobei wir Sie jedoch zu diesem Themenbereich aus Gründen der Diskretion und zu Ihrem Schutz nur in einem persönlichen Gespräch in einer unserer Geschäftsstellen informieren möchten!

Holen Sie sich unseren kostenlosen Rat ein, bevor es zu spät ist! Je früher sie anrufen oder uns schreiben, je größer ist die Chance, dass wir Ihnen helfen können.

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